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   VGH Bayern, 29.01.2021 - 20 NE 21.201   

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https://dejure.org/2021,892
VGH Bayern, 29.01.2021 - 20 NE 21.201 (https://dejure.org/2021,892)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.01.2021 - 20 NE 21.201 (https://dejure.org/2021,892)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - 20 NE 21.201 (https://dejure.org/2021,892)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Eilantrag gegen Schulschließungen abgelehnt

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6; IfSG § 28, § 28a Abs. 1 Nr. 16, § 32, § 33; 11. BayIfSMV § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1
    Schließung von Schulen und Kindergärten aufgrund der Corona-Pandemie

  • rechtsportal.de

    11. BayIfSMV § 18 Abs. 1; 11. BayIfSMV § 19 Abs. 1
    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der Schließung von Schulen und Kindergärten aufgrund der Corona-Pandemie

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Schulschließungen abgelehnt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schulen bleiben zu

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Schließung von Schulen abgelehnt - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag gegen Schließung von Schulen ab - Schulen bleiben weiterhin geschlossen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2021 - 20 NE 21.201
    a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).

    Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12).

    b) Nach diesen Maßstäben sind die Erfolgsaussichten der Hauptsache bei der nur möglichen, aber ausreichenden summarischen Prüfung (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 14) voraussichtlich nicht gegeben.

  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2021 - 20 NE 21.201
    Auf die Ausführungen im Beschluss vom 8. Dezember 2020 (Az. 20 NE 20.2461, BeckRS 2020, 34549, Rn. 22 ff.) wird insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen vollinhaltlich Bezug genommen.
  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2021 - 20 NE 21.201
    Diese Einschätzung des Gesetzgers, dem insofern eine Einschätzungsprärogative zukommt (vgl. zur Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers hinsichtlich der infektiologischen Gefährlichkeit von sozialen Kontakten BVerfG, B.v. 12.5.2020 - 1 BvR 1027/20 - juris Rn. 7) wird auch durch das anekdotische Vorbringen der Antragssteller zur Leistungsfähigkeit einzelner Gesundheitsämter nicht durchgreifend in Frage gestellt.
  • VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821

    Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot des

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2021 - 20 NE 21.201
    Im Übrigen kann die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme grundsätzlich nicht mit einem Verweis auf mögliche Eingriffe in Rechte anderer Grundrechtsträger oder zu Lasten der Allgemeinheit in Frage gestellt werden kann, bloße Belastungsverlagerungen haben daher grundsätzlich außer Betracht zu bleiben haben (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2020 - 20 CE 20.2735 - juris Rn.23; B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - BayVBl 2020, 707 - juris Rn. 34 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2021 - 20 NE 21.201
    a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2021 - 13 B 47/21

    Weiterhin kein Präsenzunterricht

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2021 - 20 NE 21.201
    Dabei kann dahinstehen, ob sich den von den Antragstellern angeführten Grundrechten ein Grundrecht auf Bildung und Persönlichkeitsentwicklung für Kinder oder ein Schutzauftrag des Staates für berufstätige Eheleute mit Kindern ableiten lässt (offengelassen auch bei OVG NW, B.v. 22.1.2021 - 13 B 47/21.NE - juris Rn. 42).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2021 - 13 MN 8/21

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schulschließung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2021 - 20 NE 21.201
    d) Schulschließungen erweisen sich (sowohl im Zeitpunkt ihrer erstmaligen Anordnung am 15. Dezember 2020 bzw. bei ihrer Verlängerung am 8. Januar 2021 als auch im Zeitpunkt der Entscheidung des Senat voraussichtlich als notwendig im Sinn des § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG und als verhältnismäßig (vgl. auch Nds. OVG, B.v. 18.1.2021 - 13 MN 8/21 - juris Rn. 20 ff.; OVG NW, Beschluss vom 22.01.2021 - 13 B 53/21.NE - juris Rn. 45 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2021 - 13 B 53/21

    Kein Präsenzunterricht für Grundschüler - Corona-Virus

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2021 - 20 NE 21.201
    d) Schulschließungen erweisen sich (sowohl im Zeitpunkt ihrer erstmaligen Anordnung am 15. Dezember 2020 bzw. bei ihrer Verlängerung am 8. Januar 2021 als auch im Zeitpunkt der Entscheidung des Senat voraussichtlich als notwendig im Sinn des § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG und als verhältnismäßig (vgl. auch Nds. OVG, B.v. 18.1.2021 - 13 MN 8/21 - juris Rn. 20 ff.; OVG NW, Beschluss vom 22.01.2021 - 13 B 53/21.NE - juris Rn. 45 ff.).
  • VGH Bayern, 26.11.2020 - 20 CE 20.2735

    Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht (Oberstufe Gymnasium) zur Bekämpfung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2021 - 20 NE 21.201
    Im Übrigen kann die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme grundsätzlich nicht mit einem Verweis auf mögliche Eingriffe in Rechte anderer Grundrechtsträger oder zu Lasten der Allgemeinheit in Frage gestellt werden kann, bloße Belastungsverlagerungen haben daher grundsätzlich außer Betracht zu bleiben haben (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2020 - 20 CE 20.2735 - juris Rn.23; B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - BayVBl 2020, 707 - juris Rn. 34 m.w.N.).
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